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Den Lehrbetrieb „live“ kennenlernen

Viele Vorarlberger Betriebe bieten interessierten Jugendlichen Schnuppertage an. Ein idealer Rahmen, um sich gegenseitig besser kennenzulernen und sich ein genaues Bild vom Arbeitsalltag im Wunschberuf zu machen. 


Damit zusammenkommt, was zusammenpasst, laden viele Ausbildungsbetriebe Lehrstellensuchende zum Schnuppern ein. Das ermöglicht sowohl dem Lehrling als auch dem Unternehmen sich ein genaues Bild vom Gegenüber zu machen. Die Schnuppertage sind mittlerweile zu einem wichtigen Instrument der Lehrstellensuche geworden – hier warten die wichtigsten Informationen für Neo-Lehrlinge.


Was sind Schnuppertage?

Schnuppertage sind Tage, an denen interessierte Jugendliche Zeit in einem Ausbildungsbetrieb verbringen, um den Betrieb, die Mitarbeiter und die Arbeitsprozesse in der Praxis kennenzulernen. Die Schnuppertage sind Schülern ab der 8. Schulstufe vorbehalten. fünf Tage im Jahr stehen dafür während der Schulzeit zur Verfügung, während der Ferien sind es bis zu 15 Schnuppertage.

 

Wie können Jugendliche an Schnuppertagen teilnehmen?

Es gibt Schnuppertage, die als Schulveranstaltung stattfinden, d. h. die gesamte Klasse besucht einen Betrieb. Die ­Organisation übernimmt in diesem Fall die Lehrperson. Empfehlenswert ist es allerdings auch, sich auf eigene Faust oder mit Hilfe der Eltern einen Ausbildungsbetrieb zu suchen, der Schnuppertage anbietet. Oftmals finden sich Informationen zur Anmeldung sowie mögliche Termine zum Schnuppern auf der Homepage der Firmen. Vielfach bewerben Firmen ihr Schnupperangebot auch in Tageszeitungen.

 

Wie gestaltet sich der Ablauf in den Betrieben?

Bei den Schnuppertagen geht es in großem Maße darum, einen Beruf praktisch kennenzulernen. Schließlich soll der Einblick in den Arbeitsalltag eine echte Hilfestellung zur späteren Berufswahl sein. Der Schüler oder die Schülerin sieht zu, kann Fragen stellen und Lehrherren, Lehrlinge des Betriebes, Mitarbeiter und die Firma selbst genau unter die Lupe nehmen. Einfache Tätigkeiten und ungefährliche Arbeiten werden ebenso durchgeführt. Arbeitspflicht besteht keine, dafür erhält der „Schnupperlehrling“ auch kein Entgelt. Die Anwesenheitszeiten werden normalerweise individuell vereinbart, sollten allerdings nur zu typischen Unterrichtszeiten, also zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Außerdem darf der Jugendliche nicht länger als acht Stunden täglich im Betrieb sein.

FACTBOX


Schnupperlehre

Für alle Schüler(innen) ab der 8. Schulstufe allgemein bildender

sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen.


Bis zu 5 Tage unterrichtsfrei – in den Ferien sind bis zu 15 Tage möglich

.

Die Erlaubnis erteilt der Klassenvorstand (Befreiung vom Unterricht).



Das Einverständnis der Eltern ist notwendig.

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