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Gut informiert in die Lehre starten

In manchen Lehrbetrieben gibt es Probleme – wie geht man damit um?


Die Umstellung von der Schule auf die Arbeitswelt ist immer groß und die neuen Herausforderungen in der Lehre sind meist sehr anspruchsvoll. Nicht immer läuft dabei alles rund. Laut aktuellem österreichischen Lehrlingsmonitor von Gewerkschaftsbund, Gewerkschaftsjugend und Arbeiterkammer sind etwa zwei Drittel der Lehrlinge sehr zufrieden in der Lehre, bei etwa einem Drittel kommt es jedoch zu Problemen. Um die Lehrlinge in solchen Fällen zu unterstützen, dafür sind die Experten der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg zur Stelle.


Rechte und Pflichten kennen

Eines vorweg: Als Lehrling ist man automatisch Mitglied der Arbeiterkammer. Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmer, informiert über die Rechte und Pflichten als Lehrling, berät bei Problemen in der Ausbildung und sucht gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen.


Offene Fragen klären

Mit der Lehre startet man in einen neuen Lebensabschnitt. Damit sich die Lehrlinge auf ihrem Weg auch zurechtfinden, hat die AK Vorarlberg einige wichtige Antworten auf möglicherweise problematische Fragen zur Lehre zusammengefasst.

• Was muss der Lehrvertrag enthalten?

Im Lehrvertrag müssen auf jeden Fall der Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit aufgeführt werden. Außerdem ist der Lehrberechtigte dazu verpflichtet, den Vertrag innerhalb von drei Wochen nach Ausbildungsbeginn bei der Wirtschaftskammer anzumelden.


• Wie lange dauert meine Probezeit?

Grundsätzlich befindet man sich während der ersten drei Monate des Lehrverhältnisses in der Probezeit. Während dieser Zeit kann der Lehrvertrag vom Lehrling oder vom Lehrbetrieb jederzeit aufgelöst werden – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne einen Grund angeben zu müssen. Die Auflösung muss allerdings schriftlich erfolgen. Minderjährige Lehrlinge benötigen außerdem die Zustimmung der Eltern. 


• Wie hoch muss die Lehrlingsentschädigung sein?

Wie viel der Lehrbetrieb dem/der Auszubildenden an Lehrlingsentschädigung zahlen muss, ist im Kollektivvertrag geregelt – ebenso das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es ist aber möglich, dass es für den Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, beziehungsweise dass keine Entlohnung festgelegt wurde. In diesem Fall muss die Höhe der Lehrlingsentschädigung sowie die Sonderzahlungen mit dem Lehrberechtigten vereinbart werden. Wichtig: Die Vereinbarung sollte auf jeden Fall schriftlich im Lehrvertrag festgehalten werden! Außerdem ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dem Lehrling monatlich einen Lohnzettel zu geben. Auf diesem müssen auch die Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen sowie Abzüge aufgeführt werden. 


• Wie lange muss eine/ein Auszubildende(r) arbeiten?

Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich acht Stunden täglich beziehungsweise 40 Stunden in der Woche arbeiten. Pro Arbeitstag steht ihnen spätestens nach sechs Arbeitsstunden mindestens eine halbe Stunde Pause zu. An Sonn- und Feiertagen gilt Arbeitsverbot – außer im Gastgewerbe. Auf jeden Fall sollte dokumentiert werden, wann man gearbeitet beziehungsweise wann man Pausen gemacht hat! Bei der AK Vorarlberg bekommt man dafür einen Arbeitszeitkalender. 


• Wie viele Überstunden darf ein Lehrling machen?

Als Lehrling darf man erst ab dem 18. Geburtstag Überstunden machen. Sogenannte Vor- und Abschlussarbeiten sind allerdings erlaubt. Eine halbe Stunde täglich, maximal drei Stunden in der Woche. Für diese Mehrarbeit muss man spätestens in der darauf folgenden Woche Zeitausgleich bekommen. Macht man trotzdem Überstunden, muss der Lehrbeauftragte diese auch auszahlen. Es kann auch ein Zeitausgleich vereinbart werden. Pro Stunde erhält man dann 1,5 Stunden Zeitausgleich. 


• Wie viel Urlaub steht einem Lehrling zu?

Personen in Ausbildung haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Jahr. Zwischen 15. Juni und 15. September stehen ihnen grundsätzlich zwei Wochen zu. Am besten vereinbart man den Urlaub schriftlich mit dem Lehrberechtigten. Die Lehrlingsentschädigung muss dem Lehrling während dieser Zeit weiterbezahlt werden. Für Bauarbeiter gibt es eigene Urlaubsbestimmungen. 


Bei Problemen Unterstützung holen

Jugendliche in einer Lehrausbildung sollten sich vorab gut über die Rechtslage informieren. Denn gut gerüstet, kann oft schon ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten, dem Lehrlingsbeauftragten im Betrieb oder dem Betriebsrat ausreichen, um Probleme zu lösen.

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