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Schnupperlehre bei Berufsorientierung

DWie können Jugendliche einen für sie passenden Lehrberuf finden? Ein wesentliches Instrument der beruflichen Orientierung ist für sie die Schnupperlehre. Damit können sich die potenziellen zukünftigen Lehrlinge bereits selbst ein erstes Bild machen.

 

Während der Schnuppertage/der Schnupperlehre sollen die Jugendlichen einen Einblick in den Berufsalltag bekommen, was sie wiederum bei der Berufswahl unterstützen soll. Gleichzeitig ermöglicht es auch dem Unternehmen sich ein genaues Bild vom Gegenüber zu machen.

Es gibt verschiedene Arten, wie eine Schnupperlehre gestaltet werden kann: Als Schulveranstaltung gemeinsam mit der Schulklasse (wird von der Schule organisiert) – oder – allein nach individueller Vereinbarung, wobei dies von den Eltern oder den Jugendlichen selbst organisiert wird. Das kann entweder während der Unterrichtszeit mit Zustimmung der Schule oder in den Ferien stattfinden.

 

Wer darf schnuppern?

Schnuppern dürfen alle Schüler(innen) ab der 8. Schulstufe, also ab der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium. Auch ältere Schüler(innen) von Polytechnischen Schulen, Handelsschulen, Modeschulen oder anderen Fachrichtungen können das Angebot in Anspruch nehmen.

 

Ablauf in den Betrieben

Bei den Schnuppertagen geht es darum, einen Beruf praktisch kennenzulernen. Schließlich soll der Einblick in den Arbeitsalltag eine echte Hilfestellung zur späteren Berufswahl sein. Schüler(innen) sehen zu, können Fragen stellen und Lehrherren, Lehrlinge des Betriebes, Mitarbeiter(innen) und die Firma selbst genau unter die Lupe nehmen. Einfache Tätigkeiten und ungefährliche Arbeiten werden ebenso durchgeführt. Arbeitspflicht besteht keine, dafür erhält der Schnup­per­lehrling auch kein Entgelt. Die Schüler(innen) sind während der Schnupperlehre nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unfallversichert. Sie müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Die Anwesenheitszeiten werden individuell vereinbart, sollten allerdings nur zu typischen Unterrichtszeiten, also zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr, stattfinden. Außerdem darf der Jugendliche nicht länger als acht Stunden täglich im Betrieb sein.

 

Was macht diesen Lehrberuf aus?

Die Profis im neuen Lehrberuf Fahrradmechatronik warten Fahrräder sowie u. a.
E-Scooter, Hover-Boards oder Segways, einzelne Baugruppen und deren Zubehör. Sie passen Fahrräder und ähnliche Fahrgeräte an Kund(inn)enwünsche an und kontrollieren Fahrradbestandteile, v. a. jene der Fahrradbereifung. Weiter überprüfen, demontieren und montieren sie Beleuchtungen, Bremsen, Schaltungen, Dämpfer und Federgabeln und bauen E-Bikes und ähnliche Fahrgeräte aus den Bestandteilen zusammen. Zu ihren Aufgaben zählen auch Aus- und Einbauen und Prüfen von mechanischen, elektr(on)ischen oder hydraulischen Bauteilen. Sie analysieren und beheben Fehler. Die Berufsaussichten sind gut, da sich der Trend zum Fahrrad weiter fortsetzt und daher auch der entsprechende Bedarf an Service- und Beratungsfachkräften stetig zunimmt.

 

Neuer Lehrberuf: Fahrradmechatronik

Sie bauen E-Bikes zusammen, warten Elektrofahrgeräte und beraten Kund(inn)en: Die neue Lehre ist die Antwort auf die vermehrten Elektrofahrräder und die neuen Herausforderungen in den Bereichen
Service und Reparatur.

In den vergangenen Jahren sind E-Bikes verstärkt auf den Straßen zu sehen. Streiken die motorisierten Fahrräder, sind Expert(in-n)en wie Fahrradmechatroniker(innen) gefragt. Die neue Lehre dazu bietet eine zukunftsorientierte Ausbildung und dauert drei Jahre. Sie nutzt die enorme technische Weiterentwicklung der Branche und ist so stets up to date.




 Dieser neue Lehrberuf kann seit 1. August 2019 erlernt werden. Er wird vorläufig als befristeter Ausbildungsversuch geführt; der Eintritt in die Ausbildung ist noch bis zum 31. August 2024 möglich.

Die neue Lehre zur/zum Fahrradmechatroniker(in) im Lehrbetrieb und in der Berufsschule dauert drei Jahre und schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab.



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