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Digi-Scheck für Lehrlinge beantragen

Sei schlau und bilde dich weiter. So heißt es bei der Fördermöglichkeit Digi-Scheck der Wirtschaftskammer Vorarlberg für Lehrlinge 2023 und 2024. Konkret werden zukunfts­relevante Kompetenzen in den Themenfeldern Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Berufsbezogene Fremdsprachen gefördert.

 

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden Lehrlinge und ausbildende Unternehmen bei Kursen für zukunftsrelevante Kompetenzen in den oben genannten Bereichen unterstützt. Welche Kurse im Speziellen förderbar sind, erfahren die Lehrlinge und Ausbildner beim Förderreferat der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben. Eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter ist möglich, sofern dieses Service angeboten wird und der konkrete Kurs zur Direktverrechnung zugelassen ist. Detaillierte Infos dazu stellt der jeweilige Bildungsanbieter zur Verfügung.


Wie hoch ist die Förderung?

Grundsätzlich werden 100 Prozent der Kurskosten für genehmigte Bildungsmaßnahmen übernommen. Dabei ist aber zu beachten:


-Die Übernahme von 100 Prozent der Kosten gilt nur bis zu einer Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme.


-Die Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.


-Es sind bis zu drei Kursmaßnahmen pro Lehrling und Kalenderjahr möglich.


Was sind die Voraussetzungen?

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Kurs zwischen dem 1. Jänner 2023 und dem 31. Dezember 2024 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2023 begonnen haben oder nach dem Jahr 2024 enden, werden nicht gefördert.

Zudem braucht der Lehrling bei der Antragstellung eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über eine Anwesenheit von mindestens 75 Prozent der Kursdauer. Selbstverständlich ist, dass eine weitere Förder-Voraussetzung ein aufrechtes Lehrverhältnis ist. Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf 30 Euro.


Wer beantragt die Förderung?

Entweder bringt der Lehrling selbst oder der Bildungsanbieter den Förderantrag inklusive allen benötigten Beilagen ein. Mit der Unterschrift unter dem Antragsformular bestätigt der Lehrling, dass er seine damit verbundenen Pflichten verstanden hat und auch zeitgerecht nachkommt.

Die Frist für die Antragstellung endet sechs Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. des Kurses. Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich.


Was sind die Inhalte?

„Digi-Scheck“ für Lehrlinge, gliedert sich in die vier genannten Themenfelder. Der Bereich Digitalisierung legt den Fokus auf Programmieren und Cybersecurity. Klimaschutz konzentriert sich auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Der Bereich Nachhaltigkeit hebt langlebige Produkte und effiziente Betriebsabläufe hervor. Im Energie- und Ressourcenmanagement stehen Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft im Vordergrund. Zusätzlich gibt es Kurse in berufsbezogenen Fremdsprachen wie Business English. So erhalten Lehrlinge wertvolle Unterstützung, um sich weiterzubilden und für die digitale Zukunft zu rüsten.

 

Daten und Fakten


Mehr Infos zum Digi-Scheck bei:

WKV Lehrlingsstelle Lehre.foerdern

Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn


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