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Kollektivvertrag regelt Lehrlingseinkommen

Wer nach Informationen zur Höhe des Lehrlingsgehaltes sucht, hat bestimmt schon bemerkt, dass sehr oft von Durchschnittslöhnen die Rede ist. Das liegt daran, dass die exakte Höhe des Lehrlingseinkommens vom jeweiligen Kollektivvertrag abhängt und auch dort geregelt ist.

 

Ein Lehrberuf – verschiedene Löhne

Weil Kollektivverträge immer für eine bestimmte Branche vereinbart werden, ergeben sich oftmals für ein und denselben Lehrberuf unterschiedliche Gehaltszahlungen. Es kommt also darauf an, welcher Branche der Lehrbetrieb angehört.

Weiteres gibt es regionale Unterschiede sowie Zusatzregelungen für Lehrlinge, die schon eine Reifeprüfung bzw. Matura abgelegt haben oder über 18 Jahre alt sind.

 
All das hat Einfluss auf die Höhe des tatsächlichen Lehrlingseinkommens.

Ein Beispiel, das den branchenbezogenen Unterschied anschaulich aufzeigt: Eine Industriekauffrau erhält laut bic.at in der ledererzeugenden Industrie im zweiten Lehrjahr 778 Euro und in der Bauindustrie 976 Euro, in der Bekleidungsindustrie 708 Euro – in Vorarlberg allerdings 781 Euro.

 

Gehaltsauskünfte einholen

Wer den exakten Lohn während der Lehrzeit ermitteln möchte, muss sich auf die Hinterbeine stellen und sich schlau machen. Am besten beim zukünftigen Arbeitgeber nachfragen oder Auskünfte bei Berufsberater(inne)n, Lehrlingsstellen oder Arbeitnehmervertreter(inne)n einholen.

Wissenswertes:


Kollektivverträge

Die Wirtschaftskammer hält Kollektivverträge aller Branchen bereit,

welche ebenso die gültigen Lehrlingseinkommen je Lehrjahr beinhalten.


Verträge einsehbar unter:

wko.at/service/kollektivvertraege.html

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