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Rechte und Pflichten während der Lehre

Mit dem Beginn einer Lehre haben Lehrlinge nicht nur Rechte, sie übernehmen mit dem Start in die Arbeitswelt gleichzeitig auch einige Pflichten. 


Arbeitsvertrag

Wenn eine Lehrstelle gefunden ist, muss als Nächstes ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Bei Lehrlingen unter 18 Jahren müssen die Eltern diesem zustimmen. Der Lehrvertrag regelt beispielsweise die Dauer der Lehrzeit. Er muss binnen drei Wochen nach Lehrbeginn bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden. Der Lehrberechtigte muss den Lehrling über die Anmeldung informieren.

 

Lehrlingsrechte

Lehrlinge haben Anspruch auf eine sogenannte Lehrlingsentschädigung inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie auf Urlaub und auf Freistellung für den Berufsschulbesuch. Wenn Internatskosten höher sind als die Lehrlingsentschädigung, muss der/die Lehrberechtigte die Mehrkosten übernehmen. In manchen Kollektivverträgen ist die vollständige Übernahme geregelt. Der Betrieb muss außerdem alle notwendigen Arbeitsmaterialien bereitstellen.

 

Lehrlingspflichten

Der Lehrling muss sich im Gegenzug bemühen, alle notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für den Lehrberuf notwendig sind. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist ebenfalls verpflichtend. Hier wird den Schülern theoretisches Wissen zu den erlernten praktischen Fertigkeiten vermittelt. Zu den Pflichten des Lehrlings zählt es auch, den Lehrberechtigten zu verständigen, wenn er einmal verhindert sein sollte, und den Arbeitgeber sofort zu informieren, wenn er krank ist.

 

Kündigung während der Lehre

Während der Probezeit – diese dauert in der Regel drei Monate – können sowohl Betrieb als auch Lehrling das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Wenn ein noch minderjähriger Lehrling den Lehrvertrag während der Probezeit auflösen möchte, braucht er die Zustimmung der Eltern. Wenn der Lehrling seine Pflichten schwerwiegend vernachlässigt, kann dies auch zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses führen.

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